Beratung durch einen kompetenten Anwalt bei Oldenburg

In den meisten Fällen läuft das Leben ruhig und ohne Stress ab. Das muss jedoch nicht immer so bleiben. Aus mitunter nichtigem Anlass kann sich schnell ein Streit entwickeln, der im schlimmsten Fall vor Gericht ausgetragen wird. In solchen Fällen sind die Betroffenen gut beraten, wenn sie sich juristischen Beistand bei Herrn Hendrik Behrends Rechtsanwalt in der Nähe von Oldenburg, holen.

 

Der juristische Werdegang des Anwalts

Herr Hendrik Behrends Rechtsanwalt, absolvierte sein Jurastudium an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Sein erstes Staatsexamen absolvierte er im Jahr 2001 beim Oberlandesgericht Hamm. Es folgte ein Referendariat beim Landesgericht Dortmund. Im Jahr 2003 absolvierte er das zweite Staatsexamen beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Seit 2004 ist Herr Hendrik Behrends als Anwalt tätig. Im Jahr 2009 erwarb er die theoretischen Kenntnisse eines Fachanwalts für Familienrecht, gefolgt im Jahr 2017 mit der Qualifikation zum Fachanwalt für Verkehrsrecht. Damit war das Studium keineswegs abgeschlossen, denn ein Rechtsanwalt, der seine Mandanten gut beraten bzw. vertreten will, lernt niemals aus. Das Gebiet der Juristik ist sehr dynamisch. Ständig treten neue Gesetze und Verordnungen in Kraft, während andere ihre Gültigkeit verlieren. Darum befindet sich Herr Hendrik Behrends als Rechtsanwalt im ständigen Prozess der Weiterbildung, um seinen Mandanten bestmöglichen Rat und Unterstützung geben zu können. Seine Kanzlei befindet sich in Elsfleth und Lemwerder, unweit von Bremen und Oldenburg.

 

Auf welchen Rechtsgebieten ist Rechtsanwalt Hendrik Behrends tätig?

Der Anwalt berät seine Mandanten auf den Rechtsgebieten Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht (inklusive Arbeitsrecht), gewerblicher Rechtsschutz und Inkasso/Zwangsvollstreckung. Seine Klienten sind sowohl private Verbraucher als auch mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Handwerker. Herr Behrends bietet Rat und Hilfe in vielen schwierigen Situationen des Lebens an. Das beginnt bei der Scheidung und Streit über Unterhaltsfragen, führt über das Aufsetzen von Testamenten und Patientenverfügungen sowie Streit in Erbschaftsangelegenheiten bis hin zur rechtssicheren Gestaltung eines Mietvertrags bis hin zum Markenrecht und zum Einzug offener Forderungen.

 

Was kostet der Service des Rechtsanwalts?

Diese Frage lässt sich in allgemeiner Form nicht beantworten, weil sie von Art und Umfang der Beratung abhängt. Die Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bis ins kleinste Detail festgelegt. Eine Erstberatung darf 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer kosten, falls der Mandant ein privater Verbraucher ist. Unter Umständen kann auch ein höherer Satz vereinbart werden. Gehen die Leistungen über die Erstberatung hinaus, erfolgt die Abrechnung nach dem Streitwert bzw. Gegenstandswert. Mandanten, die nicht in der Lage sind, Anwalts- oder Gerichtskosten aus eigenen Mitteln zu zahlen, können beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragen.